Tipps zur gesetzlichen Pflegeversicherung
A. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine
selbstständige Sparte neben der gesetz-lichen Krankenversicherung. Bei der
Pflegeversicherung gibt es vier Pflegestufen von Pflegestufe 0 bis Pflegestufe
3, je nach dem Grad der Pflegebe-dürftigkeit. Der Einteilung liegt ein
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zugrunde. Durch
eine persönliche Untersuchung des Antragstellers durch den MDK wird geprüft, ob
die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und in welche
Pflegestufe der Pflege-bedürftige eingruppiert wird. Bei Pflegestufe 3 geht man
in der Regel leer aus.
Hierzu mein Tipp: Die Angehörigen sollten vor dem Besuch des MDK ein Pflegetagebuch über
ca. 14 Tage führen und darin jede einzelne Verrichtung festhalten. Das Tagebuch
sollte die Pflegebedürftigkeit und den hauswirtschaftlichen Bedarf in täglichen
Minuten genau dokumentieren. Dieses Tagebuch sollte man dann dem MDK vor Beginn
seiner Begutachtung zur Verfügung stellen. Bereits hierbei macht es Sinn, zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
Nach der Einstufung in die Pflegestufen muss dann entschieden werden, ob die Angehörigen und Bekannten für die Pflege eine Pflegegeldleistung haben möchten, oder ob die Pflege zu Hause durch professionelle Pflegekräfte erfolgt, oder
eine vollstationäre Pflege in einem Heim erfolgen soll. Gerade bei der vollstationären
Pflege reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus.
B. Die Pflegestufen im
Einzelnen:
Zusätzlich zu den 3 definierten
Pflegestufen werden seit Anfang 2013 auch dann Leistungen gewährt, wenn
eine Erkrankung vorliegt, die zu einer erheblichen Einschränkung der
Alltagskompetenz führt. Man spricht dann von der Pflegestufe 0. Diese wurde ab
2013 mit dem §45a Sozialgesetzbuch XI neu eingeführt. Personen, die einen
Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung
haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen
der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung als
Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des
täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen
Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
Pflegestufe I :
In die Pflegestufe I werden alle erheblich
Pflegebedürftigen eingruppiert. Als erheblich pflegebedürftig zählt, wer
einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in
der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt. Der
wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten
betragen. Auf die Grundpflege muss hier mehr als 45 Minuten entfallen.
Pflegestufe II :
In die Pflegestufe II werden alle Schwerpflegebedürftigen eingruppiert.
Als schwerpflegebedürftig zählt, wer mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung Hilfe benötigt.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden
betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe III:
In die Pflegestufe III werden alle Schwerstpflegebedürftigen eingruppiert.
Als schwerstpflegebedürftig zählt, wer so große Hilfe benötigt, dass der
konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und auf Tag und Nacht entfällt (Rund
um die Uhr).
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden
betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens 4 Stunden entfallen.
C. Die Leistungen der der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Ambulante Pflege durch Angehörige und Bekannte als Pflegegeldleistung:
Pflegestufen
|
monatliche Leistung
|
Erhöhte Leistung für Demenzpatienten
|
Pflegestufe 0
|
0 €
|
225 €
|
Pflegestufe I
|
450 €
|
665 €
|
Pflegestufe II
|
1.100 €
|
1.250 €
|
Pflegestufe III
|
1.550 €
|
1.550 €
|
Pflegestufe III
Härtefall |
1.918 €
|
1.918 €
|
Pflegestufen
|
monatliche Leistung
|
Erhöhte Leistung für Demenzpatienten
|
Pflegestufe 0
|
0 €
|
120 €
|
Pflegestufe I
|
235 €
|
305 €
|
Pflegestufe II
|
440 €
|
525 €
|
Pflegestufe III
|
700 €
|
700 €
|
Versorgung und Pflege in vollstationären Einrichtungen:
Pflegestufen
|
monatliche Leistung
|
|
Pflegestufe I
|
1.023 €
|
|
Pflegestufe II
|
1.279 €
|
|
Pflegestufe III
|
1.550 €
|
|
Pflegestufe III
Härtefall |
1.918 €
|
|
D. Hier noch ein Tipp
für alle pflegende Angehörige:
Wenn Angehörige dringend Urlaub brauchen oder durch Krankheit
die Pflege im hauswirtschaftlichen Bereich vorübergehend nicht übernehmen
können, haben Sie bzw. der Betroffene Anspruch auf Verhinderungspflege.
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
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